Starterpaket für klimaneutralen Mittelstand

Die Landesregierung hat das „Starterpaket für klimaneutralen Mittelstand“ mit Beratungszuschüssen und Krediten auf den Weg gebracht. Ab sofort können sich Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneutrale Produktion unterstützen lassen.

Der Städtetag NRW begrüßt das neue Förderprogramm, denn damit können Unternehmen die klimaneutrale Transformation jetzt noch schneller angehen.

Kleine und mittelständische Unternehmen in NRW müssen sich mit grünen Energien und Technologien zukunftsfest aufstellen. Die Landesregierung sieht hier besondere Herausforderungen und unterstützt die Unternehmen dabei gezielt mit dem „Starterpaket für klimaneutralen Mittelstand“.

Die Landesregierung hat das „Starterpaket für klimaneutralen Mittelstand“ mit Beratungszuschüssen und Krediten auf den Weg gebracht. Ab sofort können sich Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneutrale Produktion unterstützen lassen.

Der Städtetag NRW begrüßt das neue Förderprogramm, denn damit können Unternehmen die klimaneutrale Transformation jetzt noch schneller angehen. Das Starterpaket fördert schwerpunktmäßig kleine und mittelständische Unternehmen bei der
Beratung und Erstellung eines Konzeptes für die eigene klimaneutrale Transformation. Es zielt darauf ab, dass die Unternehmen mit externer Unterstützung Effizienzpotenziale ermitteln, die Transformation planen sowie verfügbare und kommende Fördermittel optimal akquirieren können.

Das Starterpaket umfasst dabei die Förderung von:

  • Erstberatung zur klimaneutralen Transformation
    Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden erhalten eine Förderung für eine kompakte Beratung zum Einstieg in die klimaneutrale Transformation. Beratungsleistungen werden mit 65 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro gefördert.
  • Transformationskonzepte für treibhausgasneutrale Produktion 2045
    Mittelgroße Unternehmen mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden sind wegen komplexer Produktionsprozesse gefordert, die eigene treibhausgasneutrale Transformation strategisch anzugehen. Die Landesregierung stellt produzierenden Unternehmen hierfür maximal 60.000 Euro für eine Förderung zur Verfügung.
  • Förderung Wärmekonzepte
    Die Landesregierung verbessert die Förderkonditionen für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe für die Erstellung von Wärmekonzepten mit externen Beratenden. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden. Bisher lag die Grenze bei 500 Mitarbeitenden. Maximal 25.000 Euro Förderung erhalten Unternehmen und Handwerksbetriebe. Die Förderquote wurde von 40 auf 50 Prozent erhöht.
  • Förderkredit „Weg vom Gas“
    Bei dem sofortigen Umstieg von Erdgas auf erneuerbare Energien und andere klimaneutrale Energieträger werden Klein- und Kleinstunternehmen mit dem neuen Kreditangebot inklusive attraktivem Tilgungszuschuss der NRW.BANK „Weg vom Gas“ unterstützt. Die Darlehenshöhe des auf eine Laufzeit von 3 bis 10 Jahren ausgelegten Kreditangebotes beträgt maximal zwei Millionen Euro, der Tilgungszuschuss 30 Prozent, maximal aber 200.000 Euro.
  • Bildungsprämie Wärmepumpe für SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe
    Fachbetriebe sind gefordert, die starke Nachfrage nach Wärmepumpen zu bedienen. Die Bildungsprämie unterstützt Fachbetriebe dabei, die notwendigen Kapazitäten aufzubauen: Maximal 500 Euro Prämie pro Beschäftigten und Tag werden für in NRW ansässige Betriebe bereitgestellt, deren technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte an Fortbildungen zu Wärmepumpen gemäß VDI 4645 oder vergleichbar teilnehmen. Die Prämie ist
    auf 1.500 Euro je Mitarbeiter/in begrenzt.Weitere Informationen zum Starterpaket und zu den Anträgen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie:Informationen und Anträge unter: www.progres.nrw sowie www.nrwbank.de („Weg vom Gas“)