Bei der Vorbereitung der unternehmerischen Selbstständigkeit und/oder kurz nach dem Start ergeben sich nicht selten steuerliche Fragen, die von den Finanzämtern nicht beantwortet werden können oder dürfen.
Damit Gründende und junge Unternehmen nicht in drohende Steuerfallen hineintappen, bieten die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe und die IHK Nord Westfalen eine steuerrechtliche Erstberatung an.
Mögliche Themen sind der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den jede*r Gründende zeitnah dem Finanzamt in elektronischer Form zu übermitteln hat, sowie Fragen zur Umsatz- und Einkommensbesteuerung, zur Behandlung von Gründungskosten oder zur Rechtsfolge der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung nehmen wir zur ergänzenden inhaltlichen Vorbereitung und Bestätigung Ihres Termines telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.