Elektromobilität: Stadt bietet Flächen für E-Ladeparks an
Die Elektromobilität und die damit verbundene Bereitstellung von weiterer Ladeinfrastruktur als wichtiger Faktor der Energiewende ist von zentraler Bedeutung für das Erreichen der bereits politisch festgelegten Klimaziele. Auch die Stadtverwaltung möchte weiterhin dazu beitragen.
Folgende städtische Gewerbeflächen werden nach einem zuvor durchgeführten Flächenscreening für die Errichtung eines E-Ladeparks angeboten:
- Schmalkalder Straße: Hier geht es zum Flächenexposé.
- Blitzkuhlenstraße: Hier geht es zum Flächenexposé.
In Bezug auf die Fläche Schmalkalder Straße ist wichtig hervorzuheben, dass der geltende, rechtsverbindliche und anzuwendende Bebauungsplan Nr. 185 Teilplan 1 Gewerbepark Ortloh durch den sich derzeit im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan 283 ersetzt werden soll. Der derzeit angewendete Plan Nr. 185 ist hier einsehbar, der derzeitige Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 283 findet sich hier.
Die Festsetzungen für den Bereich an der Blitzkuhlenstraße sind im Bebauungsplan Nr. 256 Nordseite Blitzkuhlenstraße aufgeführt. Hier gelangen Interessierte zum entsprechenden Plan.
Wer Interesse an der Errichtung eines E-Ladeparks auf den ausgewiesenen Gewerbeflächen hat, kann bis zum 31. März 2023 einschließlich ein Angebot einreichen per E-Mail an vergabe.liegenschaften(at)recklinghausen.de.