Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wird neu ausgerichtet

Jede Region in Deutschland ist durch unterschiedliche Strukturen und Gegebenheiten geprägt.

Durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und den damit verbundenen Fördermöglichkeiten werden Unternehmen unterstützt, die in wirtschaftlich weniger entwickelten Gebieten ansässig sind. Hauptziel des Programmes ist die Förderung von Investitionsvorhaben, um ökonomische Diskrepanzen auszugleichen und die kommunale Infrastruktur zu stärken.

Förderberechtigte

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können eine Förderung beantragen. Förderfähig sind bestehende sowie neu gegründete Unternehmen. Gefördert werden unter anderem Industrie- und Gewerbegebiete, Bildungs- und Forschungseinrichtungen und touristische Einrichtungen. Nicht gefördert werden u.a. Land- und Forstbetriebe, Bergbau, Einzelhandel, Bauindustrie sowie Energie- und Wasserversorgungsunternehmen. Freiberufler sind von einer Förderung auch ausgeschlossen.

Fördergebiete

Die aktuelle Gebietskarte ist bis zum Freitag, 31. Dezember 2027, gültig und wurde vor kurzem vom Bund ergänzt. Die Stadt Recklinghausen ist als C1-Fördergebiet verzeichnet (Fördergebiete Bundesrepublik).

Höhe der GRW Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt in C1-Gebieten zwischen 15 Prozent und 35 Prozent der Investitionssumme und hängt von der Größe des Unternehmens ab. Unabhängig von der Unternehmensgröße werden Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz mit 45 Prozent bezuschusst. Unter folgendem Link können Sie die genaue Klassifizierung einsehen. Die Förderungen erfolgen durch Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften.

Förderbereich

Folgende Investitionen können im Rahmen der GRW gefördert werden:

  • Errichtung, Ausbau oder Rationalisierung eines Unternehmens
  • Erwerb von ressourcensparenden Anlage- und Wirtschaftsgütern
  • Förderung der Infrastruktur, sofern diese zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft benötigt wird (z.B. Investition in die Energieerzeugung)
  • (nichtinvestive) Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Investition in regionale Aktivitäten
  • Investitionen, die eine Generierung zusätzlicher oder neuer Einkommensquellen gewährleisten
  • Schaffung von langfristigen Arbeitsplätzen

Neuausrichtung der GRW ab Sonntag, 1. Januar 2023

Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt auf Investitionen im Bereich der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes. Um die Unternehmen bei der Transformation zur Klimaneutralität zu unterstützen, wurde eine Neuausrichtung der GRW beschlossen, die zu den drei Hauptzielen der Zielsystematik führt:

  • Standortnachteile ausgleichen
  • Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen
  • Transformationsprozesse.

Im Zuge der „Regionalen Daseinsvorsorge“ muss im Vorfeld der Förderung das Konzept hinreichend dargestellt werden.

Neue Förderungsvoraussetzung

Der bisher geltende Primäreffekt – förderfähig waren nur Unternehmen, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional absetzten – entfällt. In Zukunft werden auch Unternehmen gefördert, die ihren Umsatz vor Ort erwirtschaften.

Zusätzlich wird der Zugang zu Fördermitteln für forschungsstarke Unternehmen erleichtert, die am Investitionsort mehr Kapital für Forschung und Entwicklung aufwenden als der Durchschnitt der jeweiligen Betriebe. Zudem werden Vorhaben gefördert, die mindestens fünf Prozent mehr Arbeitsplätze schaffen oder deren Investitionssumme mindestens 25 Prozent über den Abschreibungen liegt. Werden im Zuge der geförderten Investition mindestens 20 Prozent der ausgestoßenen CO2-Emissionen gesenkt, können Unternehmen von der GRW profitieren.

Weitere Informationen zur Reform der GRW finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Allgemeine Fragen zu Fördermöglichkeiten können Sie gerne an folgende Kontaktperson richten:

Marius Rode
Stadtverwaltung Recklinghausen
FB Wirtschaftsförderung, Standortmanagement, Stadtmarketing
Abteilung Wirtschaftsförderung / Gewerbliches Standortmanagement
R. 10, Rathaus, Rathausplatz 3-4, 45657 Recklinghausen
Tel. 02361-50 1406
Fax. 02361-50 9 1408
E-Mail: marius.rode@recklinghausen.de
www.recklinghausen.de/wirtschaft